Die Wirk-Prinzip-Prüfung für Ihr Gebäude
gewerkeübergreifend, rechtsverbindlich, schnell und zuverlässig

Um zu gewährleisten, dass das Zusammenwirken der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen in Ihrem Gebäude im Brandfall gemäß Baurecht zuverlässig funktioniert, muss dieses im Rahmen einer Wirk-Prinzip-Prüfung (auch Wirkprinzipprüfung, kurz W-P-P) in regelmäßigen Abständen durch anerkannte Sachverständige geprüft werden.
Dies ist in der 2011 eingeführten Muster-Verordnung über Prüfungen von technischen Anlagen nach Bauordnungsrecht (MPrüfVO) geregelt und ist oft Bestandteil des behördlichen Brandschutznachweises. Auch die Landesbauordnungen fordern bei der Inbetriebnahme von Sonderbauten eine W-P-P. Grundlage dafür ist Ihre Brandfallmatrix.
Mit uns brennt nichts an! Entdecken und beheben Sie Gefahrenquellen sofort, damit alles im Ernstfall sicher funktioniert.
Wir kümmern uns umfassend um Ihre Brandfallsteuerung: Von der Brandfallmatrix bis zur Wirk-Prinzip-Prüfung – alles aus einer erfahrenen Hand.
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